Corona Hygienekonzeption Messegelände

aktuelle Konzeption für unsere Märtkte (außer Messegelände)

Der Bundestag hat am Freitag, 18. März, dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben wegfallen sollen.

Wie in den meisten Bundesländern wurde auch in Hessen, die bisher geltenden Maßnahmen bis zum 02.04.2022 verlängert – deshalb gilt aktuell auf unseren Märkten im Freien bis 500 Teilnehmern die 3G Regel. Bei Märkten mit mehr Besuchern gilt die 2G+ Regelung.

Bitte zeigen Sie entsprechenden Nachweise mit einem Lichtbildausweis am Eingang der Veranstaltung vor!

Um die Besucherzahlen festzustellen und die Nachweise zu kontrollieren gibt es nur einen Aus- und Eingang. Die restlichen Bereiche sind abgesperrt. Wer sich durch diese Absperrung probiert durchzumogeln, macht sich strafbar.

Was ist zu beachten?

– Abstand einhalten! Auf dem Marktgelände ist stets ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten!

– Schutz: Medizinischer Mundschutz!

– Hygiene: Desinfektionsstationen sind auf dem Gelände vorhanden! Hygiene-Regeln beachten!

– Erkältungssyptome?: Dann  bitte zuhause bleiben!

 – Die Registrierungspflicht wurde aufgehoben!

Hier die entsprechenden Bestimmungen im Einzelnen:

Veranstaltungen im Freien

Bei der Berechnung der Mindestanzahl der Teilnehmenden werden Geimpfte und Genesene mitgezählt. Auch Kinder unter 6 Jahren werden mitgezählt, sie müssen jedoch selbst keinen Negativnachweis vorlegen.

Bei Veranstaltungen mit 10 bis 500 Teilnehmenden gilt 3G: geimpft, genesen oder negativ getestet.

Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden gilt die 2G + Regelung. Wir lassen deshalb zu unseren Veranstaltungen maximal 500 Personen zu einem Zeitpunkt auf den Platz.

Wochenmärkte und Spezialmärkte

Das Abhalten von Wochenmärkten und Spezialmärkten ist erlaubt, wenn für den Publikumsbereich ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegt und umgesetzt wird. Im Außenbereich besteht keine grundsätzliche Maskenpflicht und auch kein Verzehrverbot auf den Verkehrswegen. In Gedrängesituationen, wie etwa in Warteschlangen, gilt die Maskenpflicht. Sofern (Steh-)Tische aufgestellt werden und somit feste Verzehrbereiche eingerichtet werden, finden die Regeln der Gastronomie Anwendung.

  • 21 Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen

Der Betrieb von Einrichtungen des Groß- und Einzelhandels, einschließlich der Wochenmärkte, Spezialmärkte und vergleichbaren Verkaufsveranstaltungen sowie Direktverkäufe vom Hersteller oder Erzeuger und der Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, sowie von Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn für den Publikumsbereich ein Abstands- und Hygienekonzept nach § 5 vorliegt und umgesetzt wird.

  • 5 Abstands- und Hygienekonzepte

Soweit nach dieser Verordnung ein Abstands- und Hygienekonzept vorzulegen und umzusetzen ist, hat dieses

  1. Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen,
  2. Hygienemaßnahmen zur Infektionsreduzierung, beispielsweise zur Raumnutzung und Lüftung,
  3. Regelungen über gut sichtbare Aushänge und Hinweise über die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen sowie
  4. in den Fällen des § 16 Abs. 1 und des § 24 Satz 1 Nr. 3 Maßnahmen zur Sicherstellung der vorgegebenen Kapazitätsbegrenzungen vorzusehen.

Was ist ein

  • 3 Negativnachweis

(1) Soweit nach dieser Verordnung der Nachweis zu führen ist, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorliegen (Negativnachweis), kann dies erfolgen durch

  1. einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen[1]Ausnahmenverordnung,
  2. einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
  3. einen Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 der COVID-19- (Schnelltest),
  4. einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR, PoC-PCR 5. den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen

 

 

Konzeption und Hygienemaßnahmen DAFKS Flohmärkte auf dem Messegelände Fulda-Galerie – während der Corona-pandemie:

Der Markt wird auf dem ca. 30.000 m² großen Gelände des Messegeländes Fulda-Galerie durchgeführt. Der Markt findet ausschließlich im Freigelände statt, das Gelände ist eingezäunt.

Der Zugang Verkäufer zum Gelände ist wie folgt geregelt:

Verkäufer werden zum Aufbau ihrer Stände (Sonntag) in der Zeit von 06: – 08:00 Uhr über das Tor 2 (Zufahrt Käthe-Kollwitz-Straße) eingelassen. Ab 08:00 Uhr wird das Tor abgeschlossen.

Samstags von 08: – 09:00 Uhr. Ab 09:00 Uhr wird das Tor abgeschlossen

Zugang Besucher: Der Zugang für Besucher erfolgt über das Tor 1 (gegenüber des Parkplatzes Wolf-Hirth-Straße).

Das Tor wird Sonntag um 08:00 Uhr geöffnet.

Samstag um 09:00 Uhr

Im Eingangsbereich sind A1 Plakatständer aufgestellt, die folgende Beschilderung bzw. Hinweise enthalten:

Schutzmaskenpflicht (ist im Freien aufgehoben)

Abstandhaltung

Hust- und Niesetikette

Allgemeiner Ablauf:

Registrierung etc. wie nachstehend beschrieben Kontrollpunkt Eingangsbereich: Hier werden Helfer des DAFKS eingesetzt. Eingangsregistrierung, Ausgangsregistrierung, Kontrolle Abstände + Verteilung Corona Schutzmaßnahmen.

Die Besucher erhalten die Maßnahmen beim Eintritt des Marktes schriftlich – unter anderem mit folgendem Hinweis:

Der Besuch des Marktes ist nur unter Anerkennung nachstehender Auflagen möglich. Besucher, die diese Maßnahmen nicht umsetzen möchten haben keine Möglichkeit den Markt zu besuchen. Die Einhaltung der Auflagen während des Marktes werden von Helfern des DAFKS kontrolliert. Beim Verstoß gegen diese Auflagen muss durch die Helfer des DAFKS ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Die Maßnahmen, die wir vor Betreten unseres Marktes ergreifen, dienen dem Schutz unserer Besucher, Verkäufer und Helfer. Ein Besuch unserer Märkte kann daher nur unter folgenden Verhaltensregeln erfolgen:  

Bleiben Sie bei Symptomen, die auf eine Coronavirus-Erkrankung hinweisen könnten unbedingt zu Hause

Name, Anschrift, Telefon gemäß den Auslegungsbestimmungen zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 17.Mai 2021 (wir werden natürlich das dann aktuelle Datum einsetzen) sind wir dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Telefonnummer der Besucher zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfassen. Laut den Auslegungshinweisen vom 17.05.2021 ist die Datenerfassung VERPFLICHTEND. Die Märkte werden nicht im gewohnten Rahmen stattfinden können und es wird einige Einschränkungen geben. Die Besucher müssen sich bei Ankunft zunächst in den Wartebereich begeben. Hier warten die Besucher in geregelten Abständen, welche mit Abstandsmarkierungen vorgegeben werden. Direkt am Eingang werden alle Besucher registriert und hinsichtlich des Tragens eines Mund-und-Nasenschutzes kontrolliert. Verkäufer zählen nach finaler Feststellung des Landes Hessen (siehe E-Mail des Hessischen Wirtschaftsministeriums an den DAFKS sowie der daraufhin erfolgten Nachfrage der Stadt Fulda und des Gesundheitsamtes) nicht zu den Besuchern sondern zu den Mitwirkenden. Am Kontrollpunkt im Eingangsbereich können Mund-Nasen-Schutze kostenpflichtig erworben werden.

Auf dem Markt dürfen zu einem Zeitpunkt nur die maximal zulässige Besucherzahl (je nach der aktuell gültigen Verordnung und Stufe des Landes Hessen) zuzüglich der bereits Geimpften, Genesenen gleichzeitig sein. Wenn bei den Besuchern vorhanden, kann durch QR-Code in der durch das Gesundheitsamt zugelassenen Luca-App gescannt werden (in solchen Fällen entfällt die schriftliche Regstrierung).

Wie funktioniert die Luca-App:

Im Kern ist luca ganz einfach: luca hat drei zentrale Schnittstellen – den Gastgeber, den Gast/User und die Gesundheitsämter. Als Gast melde ich mich einmal in der App mit meinen Daten auf einem mobilen Endgerät an. luca generiert einen sich minütlich ändernden QR-Code, der meinem Endgerät zugeordnet ist. Mit diesem „Pass“ kann ich mich in Locations einchecken – egal, ob Wochenmarkt, Kirche, Restaurant, Geschäft oder Familientreffen. Alles was der „Gastgeber“ dafür benötigt, ist ebenfalls ein Handy mit der luca App. Ich checke per Scan bei meinem Gastgeber ein und werde z.B. automatisch ausgeloggt, wenn ich den Ort wieder verlasse. Tritt ein Infektionsfall ein, werden alle Gäste dieser Location informiert, die sich zur betreffenden Uhrzeit dort aufgehalten haben. Parallel werden die Gesundheitsämter informiert, die dann automatisch Zugriff auf die Daten der übrigen Gäste haben. Zusätzlich bietet die App ein Kontakttagebuch an. Hier sehe ich bis zu 30 Tage zurück, wo ich wann war – genau das Kontakttagebuch, was Virologen wie Christian Drosten empfehlen. Auch einen analogen Schlüsselanhänger haben wir. Auch ohne Smartphone kann man mit luca sicher einchecken.

Sowohl die Ergebnisse aus Schnelltests als auch PCR-Tests können in der App hinterlegt werden – aber nur, wenn sie in den teilnehmenden Testzentren gemacht wurden. Nutzer:innen scannen den QR-Code des Testergebnisses mit der luca App. Alternativ können sie auch einen Link nutzen, der von Testzentren zur Verfügung gestellt wird. Nutzer:innen finden das Testergebnis anschließend bis zum Ablauf der Gültigkeit der Testergebnisse  im “Mein luca”-Bereich der App. Dieser Service gilt für Testergebnisse aus den teilnehmenden Testzentren und nicht für Selbsttests. 

Testergebnisse können nur einmalig in die luca App eingefügt werden und auch nur dann, wenn der Name auf dem Test mit dem Namen in der luca App übereinstimmt. Ein negativer PCR-Test wird 48 Stunden und ein Antigen Schnelltests 24 Stunden in der luca App angezeigt.

Wichtig ist, dass wir als Betreiber trotzdem wie gewohnt kontrollieren müssen, ob ein gültiges Testergebnis vorliegt. Diese Kontrolle unterscheidet sich für nicht wesentlich von der Kontrolle des Testbescheids, den die Besucher bereits digital oder in Papierform vorzeigen. 

Check-in mit Testergebnis: 

  1. Testergebnis vorzeigen lassen 
  2. Testbescheid kontrollieren, z.B. durch Abgleich mit dem Personalausweis
  3. Nach der Überprüfung der Korrektheit des Tests: Check-in durch Scan des QR-Codes 

Registrierung Besucher:

Bei der Registrierung werden Name, Vorname, Adresse sowie Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse erfasst. Durch Zählungen an dem Ein- und Ausgang wird die Anzahl der sich auf dem Gelände befindenden Besucher geregelt. Wenn die zulässige Gesamtzahl erreicht ist (zuzüglich der bereits Geimpften, Genesenen etc.), werden keine weiteren Besucher zugelassen. Erst wenn Besucher das Gelände wieder verlassen, können neue Besucher das Gelände betreten. Um sovielen wie möglichen Gästen den Besuch zu ermöglichen, führen wir eine Besuchersteuerung aufgrund der Coronapandemie durch. Die Besuchersteuerung richtet sich nach der jeweils gültigen Verordnung (Stufen) des Landes Hessen.

Warteschlangen / Wartebereich

Keine Warteschlangen vor dem Eingang – wir haben einen Wartebereich auf dem Parkplatz eingerichtet !!! … Füllen Sie den Vordruck am besten schon zu Hause aus (wir haben den Vordruck auch auf unserer Homepage www.Flohmarkt-Osthessen hinterlegt. Vor Ort füllen sie den Vordruck bitte in ihrem Auto aus – wir verhindern dadurch Warteschlangen am Eingang.

Der Warteraum befindet sich gegenüber dem Messegelände am Parkplatz und ist gekennzeichnet.

Ein- und Ausgang:

Der Ein- und Ausgang zum Markt ist nur an einer Stelle möglich. Es wird eine Absperrung zwischen dem Eingang und Ausgang aufgestellt.

Einbahnstraßenregelung Laufrichtung nur in einer Richtung:

Die Verkaufsrichtung der Stände ist nur auf einer Seite statthaft – keine Doppelreihen (gegenüber liegende Reihen) wie normal üblich. Wir erreichen dadurch eine Laufrichtung in nur eine Richtung (Einbahnstraßenregelung).

Wir kennzeichnen in jedem Laufweg die Laufrichtung.

Der Mindestabstand zwischen den einzelnen Verkaufsständen beträgt 1,50m.

Zwischen den Besuchern (maximal eine Familie) ist ein Mindestabstand von 1,50m zu wahren (SocialDistancing)

Hygieneregeln Für Besucher und Verkäufer besteht ab dem Betreten des Marktes Maskenpflicht FFP2 oder OP-Maske),

es wird durch Plakate auf die Hust- und Niesetikette hingewiesen:

„Wenden sie sich beim Husten oder Niesen von anderen Personen ab. Niesen oder husten sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich dabei ebenfalls von anderen Personen abwenden.“

Auf Händeschütteln verzichten – Toiletten / Hände waschen

Wir stellen WC`s zur Verfügung – dort stehen entsprechende Handwaschgelegenheiten mit Seife und Einmalhandtüchern zur Verfügung.

Beim Ein- und Ausgang sind zusätzliche Sprühflaschen für die Handdesinfektion aufgestellt.

Alle anderen Verhaltensweisen sind in der Marktordnung des DAFKS / BSW Fulda aufgeführt.