Für Verkäufer Informationen & Anmeldung

Bitte vor Anmeldung lesen!

Achtung! Verkauf von Messern

Auf einem Flohmarkt dürfen grundsätzlich alle Messer verkauft werden, die keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind.

Dazu gehören Küchenmesser, Taschenmesser, Jagdmesser, Rettungsmesser, Fahrtenmesser und andere Gebrauchsmesser mit einer Klingenlänge unter 12 cm, solange sie nicht einhändig bedienbar oder als Waffen einzustufen sind.

Die Messer, die angeboten werden,  müssen hinter Glas liegen .

Infos & Meldungen

  • Achtung! Verkauf von Messern

Auf einem Flohmarkt dürfen grundsätzlich alle Messer verkauft werden, die keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind.

Dazu gehören Küchenmesser, Taschenmesser, Jagdmesser, Rettungsmesser, Fahrtenmesser und andere Gebrauchsmesser mit einer Klingenlänge unter 12 cm, solange sie nicht einhändig bedienbar oder als Waffen einzustufen sind.

Die Messer, die angeboten werden, müssen hinter Glas liegen.

 

  • Information für Verkäufer (Fachmarktzentrum Emaillierwerk Fulda), die bereits ab 22:00 Uhr kommen wollen

Wir hatten ein langes Gespräch mit dem Center-Management des Fachmarktzentrums Emaillierwerk Fulda. Die Anfahrt für alle Marktbestücker für den Flohmarkt ist maximal am Samstag ab 22:00 Uhr möglich. Die Parkplätze müssen bis zu diesem Zeitpunkt für die Besucher der Geschäfte frei bleiben.

Es muss aber allerdings die Ausnahme bleiben, bereits am Samstag ab 22:00 Uhr zu kommen. Das gilt nur für Fahrzeuge, die von weiter entfernt kommen, und es ist ausnahmsweise nur möglich, wenn uns das Fahrzeug-Kennzeichen bis jeweils freitagsmorgens 10:00 Uhr an unsere E-Mail-Adresse flohmarkt-osthessen@gmx.de gemailt wurde.

Wir geben dann diese Fahrzeug-Nummer an den Sicherheitsdienst des Fachmarktzentrums weiter. Die Begründung hierfür ist dass der Sicherheitsdienst zu unterschiedlichen Zeiten ab 22:00 Uhr Kontrollgänge macht und Fahrzeuge, die nicht gemeldet sind abschleppen lässt. Das Management will dadurch das unberechtigte Parken auf Fläche in den Griff bekommen und wird es in jedem Fall durchsetzen.

 

  • Zahlung per Überweisung / Reservierungsgebühr für die Märkte in Petersberg und Gersfeld

Für die Märkte in Petersberg und Gersfeld gibt es eine andere Bankverbindung, als für die restlichen Märkte. Das hängt damit zusammen, dass die Marktbetreiber zum einen DAFKS, zum anderen die BSW Fulda sind. Wir haben jetzt lange Zeit darüber hinweggesehen, dass die Überweisungen teilweise auf die falschen Konten getätigt wurden. Wir müssen dann die entsprechenden Überweisungen auf die richtigen Konten umbuchen. Das kostet uns Zeit und Geld. Künftig sind wir durch unseren Steuerberater gezwungen, diese Kosten weiter zu berechnen. Also bitte überweisen Sie auf das Konto, das bei der Bestellung angegeben wird.

Liebe Verkäufer,

 

damit Sie ihren Platz auch sicher haben und nicht umsonst kommen, erheben wir eine Reservierungsgebühr.

Die Reservierungsgebühr ist für uns mit Kosten (durch die Bank) und Arbeit verbunden.

Wir können deshalb die Reservierungsgebühr nur zurückerstatten, wenn wir für den Ausfall des Marktes (zum Beispiel durch gesetzliche Vorgaben) verantwortlich sind.

Die Reservierungsgebühr wird natürlich wie bisher bei Erscheinen an dem bestellten Markt von Ihrer Standgebühr abgezogen. Also, nur, wenn Sie auch erscheinen. In allen anderen Fällen können wir durch die Einführung unseres Shopsystems und die oben genannten Gründen leider keine Rückerstattung vornehmen.

 

Wichtige Information für Verkäufer (Fachmarktzentrum Emaillierwerk Fulda), die bereits ab 22:00 Uhr kommen wollen

Wir hatten ein langes Gespräch mit dem Center-Management des Fachmarktzentrums Emaillierwerk Fulda. Die Anfahrt für alle Marktbestücker für den Flohmarkt ist maximal am Samstag ab 22:00 Uhr möglich. Die Parkplätze müssen bis zu diesem Zeitpunkt für die Besucher der Geschäfte frei bleiben.

Es muss aber allerdings die Ausnahme bleiben, bereits am Samstag ab 22:00 Uhr zu kommen. Das gilt nur für Fahrzeuge, die von weiter entfernt kommen, und es ist ausnahmsweise nur möglich, wenn uns das Fahrzeug-Kennzeichen bis jeweils freitagsmorgens 10:00 Uhr an unsere E-Mail-Adresse flohmarkt-osthessen@gmx.de gemailt wurde.

Wir geben dann diese Fahrzeug-Nummer an den Sicherheitsdienst des Fachmarktzentrums weiter. Die Begründung hierfür ist dass der Sicherheitsdienst zu unterschiedlichen Zeiten ab 22:00 Uhr Kontrollgänge macht und Fahrzeuge, die nicht gemeldet sind abschleppen lässt. Das Management will dadurch das unberechtigte Parken auf Fläche in den Griff bekommen und wird es in jedem Fall durchsetzen.

 

Wichtig für die Zahlung per Überweisung / Reservierungsgebühr für die Märkte in Petersberg und Gersfeld

Für die Märkte in Petersberg und Gersfeld gibt es eine andere Bankverbindung, als für die restlichen Märkte. Das hängt damit zusammen, dass die Marktbetreiber zum einen DAFKS, zum anderen die BSW Fulda sind. Wir haben jetzt lange Zeit darüber hinweggesehen, dass die Überweisungen teilweise auf die falschen Konten getätigt wurden. Wir müssen dann die entsprechenden Überweisungen auf die richtigen Konten umbuchen. Das kostet uns Zeit und Geld. Künftig sind wir durch unseren Steuerberater gezwungen, diese Kosten weiter zu berechnen. Also bitte überweisen Sie auf das Konto, das bei der Bestellung angegeben wird.

 

Ihr Flohmarktteam DAFKS KONTAKT Fulda/BSW Fulda

Winfried Jäger, Präsident • Karin Jäger, Marktleitung

Hinweis

Es ist vorab eine Reservierungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten. Die Anmeldung gilt nur dann als verbindlich, wenn die Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist. Bitte berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen der Banken auf Grund von Feiertagen. Der Betrag muss bis zum jeweiligen Freitag vor dem betreffenden Flohmarkt eingegangen sein.

Achten sie darauf, dass die Daten, insbesondere die E-Mail-Adresse, richtig angegeben sind. Wenn der Eintrag nicht stimmt, können Sie keine Rückantwort mit den entsprechenden Reservierungsdaten erhalten – das System versendet die Angaben automatisch.

Standanmeldungen für Essen- oder Getränkeverkauf sind nicht mit dem Reservierungsformular möglich. Hierfür muss eine besondere Vereinbarung abgeschlossen werden. Ohne diese besondere Vereinbarung ist der Verkauf von Essen- und / oder Getränken untersagt.

Fragen & Antworten

Ihre Vorteile

Als Verkäufer profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • klare Regelungen
  • attraktive und gut erreichbare Standorte
  • hohe Besucherzahlen (wetterabhängig)
  • fexible Standplanung
  • Zuverlässigkeit → Unsere Flohmärkte finden bei jedem Wetter statt
Warum führen wir unsere Märkte bei jedem Wetter durch?

Wir machen deutschlandweit Werbung für unsere Märkte. Natürlich können wir nicht wissen, wer an welchem Tag zu uns kommt. Demzufolge können wir unseren Besuchern nicht mitteilen, dass der Markt ausfallen würde.
Beispielsweise Besucher aus Frankfurt nehmen für An- und Abreise ca. 200 km auf sich. Wenn sie dann sehen, dass der Markt ausfällt, dann ist das leider nicht erfreulich.
Deswegen führen wir unsere Märkte bei jedem Wetter durch – auch wenn es regnet und dadurch nur wenige Stände da sein könnten.
Zudem ist es vom Gesetz verboten eine genehmigte Jahrmarktveranstaltung ohne vorherige Endwidmung ausfallen zu lassen.
Genauso wie man eine gewerberechtliche Genehmigung für die Durchführung des Marktes benötigt, braucht man auch eine Genehmigung, um den Markt ausfallen zu lassen.

Ausnahme
Bei Sturmwarnung ab Windstärke 9, da gesetzlich vorgeschrieben.

Registrierung

Warum?

Unsere Märkte sind mittlerweile weit über die Grenzen Hessens sehr beliebt – das ist schön und für die Verkäufer von Vorteil. Das Angebot soll vielfältig sein – 10 Neuwarenstände mit dem gleichen Angebot bringen weder den Verkäufern noch den Besuchern was. Deswegen benötigen wir unter anderem das Warenangebot.

Es bringt natürlich auch nichts, wenn Verkäufer am Tag der Veranstaltung anreisen und einen Platz haben möchten, obwohl der Platz schon belegt ist und sie nicht reserviert haben. Das wird dann den Verkäufer ärgern, wenn er umsonst gekommen ist. Wir können nur die Plätze vergeben, die wir auch zur Verfügung haben. Aus all den Gründen ist eine Registrierung unbedingt nötig.

 

Ablauf der Registrierung

Die Reservierungsmöglichkeit finden sie auf dieser Website unter dem Punkt Anmeldung.

Am einfachsten geht die Anmeldung über das Internet.

Sie haben trotzdem aber auch die Möglichkeit sich bei einem unserer Märkte für einen späteren Flohmarkt oder in unserer Geschäftsstelle schriftlich zu reservieren. Hierfür ist die Reservierungsgebühr in Höhe von 10,00 € (je Verkaufsstand) in bar zu zahlen.

Nach Barzahlung teilen wir Ihnen die Reservierungsnummer mit.

 

Entrichtung des Reservierungsgebühr

Es gibt folgende Möglichkeiten:

 

1. Durch Überweisung auf unser Konto.

Bei Reservierungen über unsere Homepage gilt:

  • Nach Eingang der Reservierung bei uns bekommen sie automatisch unsere Bankverbindung genannt.
  • Die Reservierungsgebühr von 10,00 € muss bis zwei Tage vor dem entsprechenden Markt auf unserem Konto eingegangen sein.
  • Wir benötigen alle Daten, die mit einem * gekennzeichnet sind, z. B: Name, Vorname, Adresse, Telefon, gewünschte Meterzahl, Warenangebot, etc. Ohne diese Angaben nehmen wir eine Reservierung nicht vor.

Die Anmeldung gilt nur dann als verbindlich, wenn die Gebühr auf unserem Konto eingegangen ist. Bitte berücksichtigen Sie mögliche Verzögerungen der Banken auf Grund von Feiertagen. Der Betrag muss bis zum jeweiligen Freitag vor dem betreffenden Flohmarkt eingegangen sein.

Achten sie darauf, dass die Daten, insbesondere die E-Mail-Adresse, richtig angegeben sind. Wenn der Eintrag nicht stimmt, können Sie keine Rückantwort mit den entsprechenden Reservierungsdaten erhalten – das System versendet die Angaben automatisch.

 

2. Durch Barzahlung in unserer Geschäftsstelle (Blackhorse-Museum), 36041 Fulda-Galerie, Ernst-Barlach-Str. 6 von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr.

 

3. Vorab bis 1 Woche auf einem unserer Märkte.

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Die Reservierungsgebühr wird bei Teilnahme an dem entsprechenden Markt und Vorlage der Quittung von der Standgebühr abgezogen
  • Bei Nichterscheinen verfällt die Gebühr

 

Erstattung der Reservierungsgebühr

Die Reservierungsgebühr ist für uns mit Kosten (durch die Bank) und Arbeit verbunden.

Wir können deshalb die Reservierungsgebühr nur zurückerstatten, wenn wir für den Ausfall des Marktes (zum Beispiel durch gesetzliche Vorgaben) verantwortlich sind.

 

Teilnahme ohne Reservierung

Ohne Reservierungsnummer ist die Anfahrt am Markttag erst ab 07:30 Uhr möglich und es muss natürlich eine Standfläche frei sein.

Standanmeldungen für Essen- oder Getränkeverkauf

Standanmeldungen für Essen- oder Getränkeverkauf sind nicht mit dem Reservierungsformular möglich. Hierfür muss eine besondere Vereinbarung abgeschlossen werden. Ohne diese besondere Vereinbarung ist der Verkauf von Essen- und / oder Getränken untersagt.

Verteilung von Plätzen

So wie beim Regenwetter weniger Verkaufsstände kommen, so ist die mögliche Standfläche bei schönem Wetter zu klein – es wollen also mehr Verkäufer kommen, als wir Fläche zur Verfügung haben.

Wir wissen, wie viele Stände auf unsere Plätze passen. Ist die Anzahl erreicht, nehmen wir keine Anmeldungen für den jeweiligen Markt mehr an.

Wenn Sie sich registriert und eine entsprechende Registriernummer von uns erhalten haben, bekommen Sie in jedem Fall einen Platz.

Wir halten die Fläche also für Sie frei (Aber keine bestimmte Fläche! Wir sperren keinen bestimmten Platz ab oder versehen ihn mit einer Nummer!). Den Platz bekommen Sie vor Ort zugewiesen.

Bei Anmeldung übersenden wir die Registrierung per SMS, Email. Das Reservierungsformular bitte gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen.

Kurzentschlossene Standanfragen (Anfragen ab Freitag)

Kurzentschlossene Standanfragen (Anfragen ab Freitag), können ohne Zahlung einer Reservierungsgebühr zu einem unserer Märkte kommen (da die Zahlung wahrscheinlich zeitlich nicht mehr rechtzeitig ankommt).

Wir haben dadurch zusätzlichen Arbeitsaufwand – deshalb müssen wir in solchen Fällen einen zusätzlichen Betrag von 5,00 € berechnen. Die Standplatzgröße spielt dabei keine Rolle.

Hier nochmal zur Info – ohne Reservierungsnummer ist die Anfahrt am Markttag erst ab 07:30 Uhr möglich und es muss natürlich eine Standfläche frei sein. Deshalb bitte unbedingt vorher reservieren – mit Reservierungsnummer hat man auch sicher einen Platz – ohne vielleicht nicht.

Aufbau und Abbau von Standplätzen
  • Aufbau für registrierte Verkäufer:

– von 06:00 – 07:30 Uhr

  • Aufbau für kurzentschlossene Verkäufer:

– ab 07:30 Uhr

  • Abbau von Standplätzen darf erst nach 15.30 Uhr erfolgen
Was geschieht mit meinen Daten? (Datenschutz)

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns elektronisch oder per Kontaktformular etc. zur Verfügung stellen, verarbeiten wir zur Beantwortung und Erledigung Ihrer Anfragen. Wir geben die Daten nur durch gesetzliche Verpflichtung weiter – beispielsweise an das Gesundheitsamt.

Sie sind nicht verpflichtet, uns Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Aber ohne die Einwilligung können wir keine Reservierung vornehmen und wir können ihnen leider keinen Standplatz geben. Es gilt die EU-Datenschutzverordnung des DAFKS KONTAKT Fulda und der BSW Fulda, die sie mit dem Ausfüllen und durch Abgabe des Formulars akzeptieren.

Warteliste

Wenn unsere Plätze ausverkauft sind, führen wir eine Warteliste für Interessenten, die gerne kommen möchten, aber keinen Platz mehr bekommen haben, da die Fläche ausgebucht ist.

Absage durch Verkäufer/Nichterscheinen

In diesem Fall kann die Reservierungsgebühr weder zurückgezahlt noch mit einem anderen Markt verrechnet werden.

Anmeldung (Platzreservierung) für folgende Märkte:

Achtung!

Für den Markt am 03.12.23 (Gersfeld, Rhönmarkthalle) ist keine Anmeldung für die Halle mehr möglich! Die Plätze im Außenbereich sind noch frei.

Um die Wartezeit bei der Einfahrt bei den folgenden Märkten zu verkürzen, können Sie eine Komplettzahlung für den Standplatz vornehmen.

Achtung! Um sich anzumelden, wählen Sie bitte hier nur eine von zwei Varianten aus: entweder „Reservierung“ oder „Komplettzahlung“!