Fragen & Antworten

 

Ihre Vorteile

 

Als Verkäufer profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • klare Regelungen
  • attraktive und gut erreichbare Standorte
  • hohe Besucherzahlen (wetterabhängig)
  • fexible Standplanung
  • Zuverlässigkeit → Unsere Flohmärkte finden bei jedem Wetter statt

 

Warum führen wir unsere Märkte bei jedem Wetter durch?

 

Wir machen deutschlandweit Werbung für unsere Märkte. Natürlich können wir nicht wissen, wer an welchem Tag zu uns kommt. Demzufolge können wir unseren Besuchern nicht mitteilen, dass der Markt ausfallen würde.
Beispielsweise Besucher aus Frankfurt nehmen für An- und Abreise ca. 200 km auf sich. Wenn sie dann sehen, dass der Markt ausfällt, dann ist das leider nicht erfreulich.
Deswegen führen wir unsere Märkte bei jedem Wetter durch – auch wenn es regnet und dadurch nur wenige Stände da sein könnten.
Zudem ist es vom Gesetz verboten eine genehmigte Jahrmarktveranstaltung ohne vorherige Endwidmung ausfallen zu lassen.
Genauso wie man eine gewerberechtliche Genehmigung für die Durchführung des Marktes benötigt, braucht man auch eine Genehmigung, um den Markt ausfallen zu lassen.

Ausnahme.
Bei Sturmwarnung ab Windstärke 9, da gesetzlich vorgeschrieben.

 

Registrierung

 

Warum?

Unsere Märkte sind mittlerweile weit über die Grenzen Hessens sehr beliebt – das ist schön und für die Verkäufer von Vorteil. Das Angebot soll vielfältig sein – 10 Neuwarenstände mit dem gleichen Angebot bringen weder den Verkäufern noch den Besuchern was. Deswegen benötigen wir unter anderem das Warenangebot.

Es bringt natürlich auch nichts, wenn Verkäufer am Tag der Veranstaltung anreisen und einen Platz haben möchten, obwohl der Platz schon belegt ist und sie nicht reserviert haben. Das wird dann den Verkäufer ärgern, wenn er umsonst gekommen ist. Wir können nur die Plätze vergeben, die wir auch zur Verfügung haben. Aus all den Gründen ist eine Registrierung unbedingt nötig.

 

Verteilung von Plätzen

So wie beim Regenwetter weniger Verkaufsstände kommen, so ist die mögliche Standfläche bei schönem Wetter zu klein – es wollen also mehr Verkäufer kommen, als wir Fläche zur Verfügung haben.

Wir wissen, wie viele Stände auf unsere Plätze passen. Ist die Anzahl erreicht, nehmen wir keine Anmeldungen für den jeweiligen Markt mehr an.

Wenn Sie sich registriert und eine entsprechende Registriernummer von uns erhalten haben, bekommen Sie in jedem Fall einen Platz.

Wir halten die Fläche also für Sie frei (Aber keine bestimmte Fläche! (Wir sperren keinen bestimmten Platz ab oder versehen ihn mit einer Nummer!)). Den Platz bekommen Sie vor Ort zugewiesen.

Bei Anmeldung übersenden wir die Registrierung per SMS, Email. Das Reservierungsformular bitte gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen.

 

Ablauf der Registrierung

Die Reservierungsmöglichkeit finden sie auf dieser Website unter dem Punkt Anmeldung.

Am einfachsten geht die Anmeldung über das Internet.

Sie haben trotzdem aber auch die Möglichkeit sich bei einem unserer Märkte für einen späteren Flohmarkt oder in unserer Geschäftsstelle schriftlich zu reservieren. Hierfür ist die Reservierungsgebühr in Höhe von 10,00 € (je Verkaufsstand) in bar zu zahlen.

Bei Reservierungen über unsere Homepage gilt:

  • Nach Eingang der Reservierung bei uns bekommen sie automatisch unsere Bankverbindung genannt.
  • Die Reservierungsgebühr von 10,00 € muss bis zwei Tage vor dem entsprechenden Markt auf unserem Konto eingegangen sein.
  • Wir benötigen alle Daten, die mit einem * gekennzeichnet sind, z. B: Name, Vorname, Adresse, Telefon, gewünschte Meterzahl, Warenangebot, etc. Ohne diese Angaben nehmen wir eine Reservierung nicht vor.

Nach Barzahlung teilen wir Ihnen die Reservierungsnummer mit.

 

Entrichtung des Reservierungsgebühr

Es gibt folgende Möglichkeiten:

1. Durch Überweisung auf unser Konto.

2. Durch Barzahlung in unserer Geschäftsstelle (Blackhorse-Museum), 36041 Fulda-Galerie, Ernst-Barlach-Str. 6 von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr.

3. Vorab bis 1 Woche auf einem unserer Märkte.

Bitte beachten Sie Folgendes:

1. Die Reservierungsgebühr wird bei Teilnahme an dem entsprechenden Markt und Vorlage der Quittung von der Standgebühr abgezogen.

2. Bei Nichterscheinen verfällt die Gebühr.

3. Kurzentschlossene Standanfragen (Anfragen ab Freitag), können ohne Zahlung einer Reservierungsgebühr zu einem unserer Märkte kommen (da die Zahlung wahrscheinlich zeitlich nicht mehr rechtzeitig ankommt). Wir haben dadurch zusätzlichen Arbeitsaufwand, deshalb müssen wir in solchen Fällen einen zusätzlichen Betrag von 5,00 € berechnen. Die Standplatzgröße spielt dabei keine Rolle.

 

Teilnahme ohne Reservierung

Ohne Reservierungsnummer ist die Anfahrt am Markttag erst ab 07:30 Uhr möglich und es muss natürlich eine Standfläche frei sein.

 

Was geschieht mit meinen Daten/Datenschutz

 

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns elektronisch oder per Kontaktformular etc. zur Verfügung stellen, verarbeiten wir zur Beantwortung und Erledigung Ihrer Anfragen. Wir geben die Daten nur durch gesetzliche Verpflichtung weiter – beispielsweise an das Gesundheitsamt.

Sie sind nicht verpflichtet, uns Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Aber ohne die Einwilligung können wir keine Reservierung vornehmen und wir können ihnen leider keinen Standplatz geben. Es gilt die EU-Datenschutzverordnung des DAFKS KONTAKT Fulda und der BSW Fulda, die sie mit dem Ausfüllen und durch Abgabe des Formulars akzeptieren.

 

Warteliste

 

Wenn unsere Plätze ausverkauft sind, führen wir eine Warteliste für Interessenten, die gerne kommen möchten, aber keinen Platz mehr bekommen haben, da die Fläche ausgebucht ist.

 

Absage durch Verkäufer/Nichterscheinen

 

In diesem Fall kann die Reservierungsgebühr weder zurückgezahlt noch mit einem anderen Markt verrechnet werden.

Warum führen wir unsere Märkte bei jedem Wetter durch?

Wir machen deutschlandweit Werbung für unsere Märkte. Natürlich können wir nicht wissen, wer an welchem Tag zu uns kommt. Demzufolge können wir unseren Besuchern nicht mitteilen, dass der Markt ausfallen würde.
Beispielsweise Besucher aus Frankfurt nehmen für An- und Abreise ca. 200 km auf sich. Wenn sie dann sehen, dass der Markt ausfällt, dann ist das leider nicht erfreulich.
Deswegen führen wir unsere Märkte bei jedem Wetter durch – auch wenn es regnet und dadurch nur wenige Stände da sein könnten.
Zudem ist es vom Gesetz verboten eine genehmigte Jahrmarktveranstaltung ohne vorherige Endwidmung ausfallen zu lassen.
Genauso wie man eine gewerberechtliche Genehmigung für die Durchführung des Marktes benötigt, braucht man auch eine Genehmigung, um den Markt ausfallen zu lassen.

Ausnahme:
Bei Sturmwarnung ab Windstärke 9, da gesetzlich vorgeschrieben.

Registrierung. Warum?

So wie beim Regenwetter weniger Verkaufsstände kommen, so ist die mögliche Standfläche bei schönem Wetter zu klein – es wollen also mehr Verkäufer kommen, als wir Fläche zur Verfügung haben.

Wir wissen, wie viele Stände auf unsere Plätze passen.

Ist die Anzahl erreicht, nehmen wir keine Anmeldungen für den jeweiligen Markt mehr an.

Wenn Sie sich registriert und eine entsprechende Registriernummer von uns erhalten haben, bekommen Sie in jedem Fall einen Platz.

Wir halten die Fläche also für Sie frei – keine bestimmte Fläche (wir sperren keinen bestimmten Platz ab oder versehen ihn mit einer Nummer), den Platz bekommen Sie vor Ort zugewiesen.

Bei Anmeldung über das Anmeldeformular übersenden wir die Registrierung per SMS, Email. Das Reservierungsformular bitte gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen.

Warteliste

Wenn unsere Plätze ausverkauft sind, führen wir eine Warteliste für Interessenten, die gerne kommen möchten, aber keinen Platz mehr bekommen haben, da die Fläche ausgebucht ist.